nutzwertgutachten
(parifizierung)
Basierend auf der Nutzfläche wird bei der Nutzwertberechnung (Parifizierung) nach dem Wohnungseigentumsgesetz ein Vergleich über die Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer (z.B. einer Wohnanlage) erstellt. Anhand dieser Nutzwertberechnung können Abrechnungsschlüssel für z.B. Allgemeinkosten oder Betriebskosten erstellt oder auch der Stimmanteil für Entscheidungen innerhalb einer Wohnanlage definiert werden. Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger erstellt Ihnen Bmstr. DI (FH) Dominik Künz gerne ein Gutachten, welches Sie zum Beispiel zur Eintragung im Grundbuch benötigen.
Fachgebiet:
94.70 Nutzwertfeststellung (Parifizierung)