hochbausachverständiger
Als Partner für Richter/innen, Privatpersonen, Bauträgergesellschaften oder Versicherungsanstalten werden Bauschäden begutachtet und Ausführungsdetails auf den Stand der Technik kontrolliert. Durch die Erstellung eines Gutachtens erhalten Sie ein gerichtlich anerkanntes Dokument welches für die Situationsdarlegung im Falle eines Prozesses notwendig sein kann aber auch zum Einfordern einer nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung eines am Bau beteiligten Gewerks.
In vielen Fällen können durch das frühzeitige beiziehen eines fachlich kompetenten und unabhängigen Sachverständigen Probleme oder „verhärtete Fronten“ auf kurzem Wege gelöst werden.
Fachgebiet:
72.01 Hochbau und Architektur